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Trinkwasserverordnung akut!
§4 Trinkwasserverordnung: 2. Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage dürfen Wasser, das den Anforderungen des
§ 5 Absatz 1 bis 3, des § 6 Absatz 1 und 2 oder den nach § 9 Absatz 5 und 6 geduldeten oder § 10 Absatz 1, 2, 5 und 6 zugelassenen Abweichungen von den in Anlage 2 festgelegten Grenzwerten nicht entspricht, nicht als Trinkwasser abgeben und anderen nicht zur Verfügung stellen.
§75 IfSG: „… wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Absatz 2 oder § 11 Absatz 7 Satz 2 Wasser als Trinkwasser abgibt oder anderen zur Verfügung stellt“ macht sich strafbar.
1. Sofortmaßnahmen
Eine plötzlich auftretende Verkeimung des Trinkwassers in einem Gebäude kann schnell zu einer Bedrohung der Gesundheit für die Bewohner, Patienten oder Gäste führen. Hier bietet die Voigtlaender Water mit ihrem Sofortmaßnahmenprogramm eine schnelle Einsatzbereitschaft an, mit der i.d.R. in wenigen Tagen die Keimfreiheit und Sicherheit des Trinkwassernetzes wieder gewährleistet wird.
2. Mobile Desinfektion
Unsere Lösung zur Bekämpfung von zeitweise auftretender Verkeimung des Trinkwassers und für eine Grunddesinfektion. Durch die Grunddesinfektion kann häufig auch der Biofilm komplett gelöst und entfernt werden wodurch einer Wiederverkeimung vorgebeugt und der Zeitraum bis zu einer erneuten Maßnahme verlängert werden kann.
3. Stand-Alone Lösung
Der Betrieb einer Voigtlaender-CME-Anlage als dauerhafte Lösung vor Ort ist so konzipiert, dass diese je nach Bedarf zu- oder abgeschaltet werden kann. Sie wird nicht in das Leitungsnetz integriert, sondern lediglich an dieses angeschlossen.
Ideal für den Einsatz in älteren oder sehr komplexen Leitungssystemen, wo das Risiko von Verkeimung des Trinkwassers hoch ist oder in Umgebungen mit einem latenten Befund an Bakterien und Keimen.
4. Permanente, prophylaktische Desinfektion
Unsere Lösung für einen notwendigen, dauerhaften Einsatz einer Desinfektionsmaßnahme, z.B. bis zum erfolgreichen Abschluss einer Ursachenanalyse oder zur Überbrückung des Zeitraumes bis zu einer späteren geplanten Sanierung eines Trinkwassersystems oder als permanente Maßnahme, wenn die notwendigen Umbaumaßnahmen nicht durchführbar sind.